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Der Mietvertrag

 

 

Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)

 

 

1.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.  
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Partner zur Erfüllung des Vertrages  
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.  

4.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: Die Einsparungen beträgt gemäß der Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtung mit Frühstück 20%, bei Übernachtung mit Halbpension 30%, bei Übernachtung mit Vollpension 40%. Bei Ferienwohnung beträgt die Minderung 10%.  

5.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.  

6.

Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.  

7.

Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Betreiber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschalen entstanden ist.  

8.

Bei Abschluss einer Buchung ist eine Anzahlung fällig ( 3-7 Tage Aufenthaltsdauer - 50,00 Euro) und (ab 8 Tage Aufenthaltsdauer - 100,00 Euro)  

9.

Gerichtsstand ist der Betriebsort  
   

Wir empfehlen unseren Gästen:

 
  alle wichtigen Punkte der Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmeraisstattung, Preise und was darin enthalten ist. An- und Abreisetermin klar zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.

den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor Unannehmlichkeiten und Kosten schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfälle etc.) nicht antreten können