Der
Mietvertrag
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Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung
haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen
Mietvertrag abgeschlossen Es gelten die Bestimmungen des
befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch)
und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Hotel- und
Gaststättenverbandes (DEHOGA)
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1. |
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
die Unterkunft bestellt
und zugesagt ist. |
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2. |
Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Partner zur Erfüllung
des Vertrages |
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3. |
Der Vermieter ist
verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast
Schadenersatz zu leisten. |
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4. |
Der Gast ist verpflichtet,
bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich
der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: Die Einsparungen
beträgt gemäß der Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtung
mit Frühstück 20%, bei Übernachtung mit Halbpension 30%, bei
Übernachtung mit Vollpension 40%. Bei Ferienwohnung beträgt
die Minderung 10%. |
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5. |
Der Vermieter ist nach Treu
und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach
Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung
jedoch haftet der Gast nach Punkt 4. |
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6. |
Der Gast wird umgehend auf
seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu
übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes
werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt. |
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7. |
Dem Gast bleibt es unbenommen
nachzuweisen, dass dem Betreiber keine oder eine wesentlich
niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschalen
entstanden ist. |
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8. |
Bei Abschluss einer Buchung
ist eine Anzahlung fällig ( 3-7 Tage Aufenthaltsdauer - 50,00
Euro) und (ab 8 Tage Aufenthaltsdauer - 100,00 Euro) |
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9. |
Gerichtsstand ist der
Betriebsort |
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Wir empfehlen
unseren Gästen: |
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alle wichtigen Punkte der
Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmeraisstattung,
Preise und was darin enthalten ist. An- und Abreisetermin klar
zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor Unannehmlichkeiten und
Kosten schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen
(Krankheit, Unfälle etc.) nicht antreten können |
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